FAQ
Projektaufruf Kleinstadt-Labore
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Sollten Sie Ihre Frage nicht finden, wenden Sie sich bitte schriftlich per E-Mail an labor@kleinstadtakademie.de.
Nein, jede Kommune darf maximal eine Bewerbung einreichen. Sollten Sie mehrere Projektideen haben, wählen Sie bitte die aussichtsreichste aus.
Nein, einreichungsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Städtische Tochtergesellschaften, Eigenbetriebe oder kommunale Unternehmen können jedoch als Partnerinnen und Partner in das Projekt eingebunden werden. Die Kommune trägt die Verantwortung für die Zuwendung stets selbst.
Nein, Bewerbungen sind jeweils nur von einer Kommune einzureichen. Kooperationen mit anderen Städten und Gemeinden sind jedoch möglich – sie können im Bewerbungsbogen unter „Wer wirkt mit?“ dargestellt werden.
Ja, eine erneute Bewerbung ist möglich, sofern es sich um ein neues, eigenständiges Vorhaben handelt, das nicht bereits in einem früheren Format der Kleinstadt Akademie oder der Pilotphase gefördert wurde.
Bitte nutzen Sie zur Einordnung die Referenztabellen der laufenden Raumbeobachtung des BBSR: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/downloads/download-referenzen.html
Die Förderung richtet sich grundsätzlich ausschließlich an Kommunen, die nach den Abgrenzungen der Stadt- und Gemeindetypen des BBSR als Kleinstadt gelten, siehe hier: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemeinden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html
In gut begründeten Einzelfällen kann die Jury Ausnahmen zulassen. Diese Begründungen sind mithilfe des Bewerbungsformulars schriftlich einzureichen. Bitte legen Sie dort im Abschnitt „Beschreiben Sie die Ausgangslage und Ihr Vorhaben“ kurz dar, warum Ihre Kommune trotz abweichender Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern Funktion und Charakter einer Kleinstadt aufweist.
Der Zeitplan kann auf einer eigenen Vorlage eingereicht werden. Bitte verwenden Sie gängige Dateiformate, z. B. .docx, .xlsx, .pdf oder .png. Wichtig ist, dass aus dem Dokument der Projektablauf und wesentliche Meilensteine ersichtlich werden.
Die Durchführung der Jury ist für Juni 2026 geplant. Wir bemühen uns, alle Bewerberinnen und Bewerber zeitnah über das Ergebnis zu informieren.
Eine individuelle Beratung oder inhaltliche Rückmeldung zu einzelnen Projektideen oder Bewerbungsentwürfen können wir leider nicht anbieten. Fragen zum Projektaufruf richten Sie daher bitte schriftlich per E-Mail an labor@kleinstadtakademie.de. Häufig gestellte Fragen werden in das vorliegende FAQ aufgenommen.
Ja, eine Kombination mehrerer Themenfelder ist ausdrücklich zulässig. Die im Projektaufruf genannten Themen sind Beispiele und keine abschließende Liste. Entscheidend ist, dass Ihr Vorhaben einen klaren Bezug zum übergreifenden Thema „Neues Wohnen“ aufweist.
Die Förderung ist auf 18 Monate angelegt und bezieht sich ausschließlich auf die Entwicklung von Konzepten. Innerhalb der 18 Monate müssen alle Maßnahmen abgeschlossen sein, die sich auf die Konzeptentwicklung beziehen. Die Umsetzung der Konzepte kann und soll im Anschluss an die Förderung erfolgen.
Die Projektagentur/das Begleitbüro/die fachliche Unterstützung kann entweder bereits in der Bewerbung benannt werden oder nach Bezuschlagung ausgewählt werden.
Benennung in der Bewerbung: In diesem Fall sind neben der Beschreibung des Eignungsprofils mit Blick auf das vorgeschlagene Projekt die folgenden Angaben erforderlich: Name des Unternehmens (im Bewerbungsbogen unter „Projektagentur/Begleitbüro/fachliche Unterstützung“), Eigeninteresse (ebenfalls unter „Projektagentur/Begleitbüro/fachliche Unterstützung“) sowie Eigenleistungen, vorwiegend Personalleistungen (Angabe entsprechender Mittel im Ausgabenplan).
Auswahl nach Zuschlag: In diesem Fall ist lediglich das Eignungsprofil mit Blick auf das vorgeschlagene Projekt im Bewerbungsbogen dazustellen.
In beiden Fällen ist zudem die Aufgabenteilung im Bewerbungsbogen unter „Wie sieht die Rollenverteilung der beteiligten Akteure aus?“ zu erläutern.
Einen fixen Maximalwert der Mittel für die Projektagentur/das Begleitbüro/die fachliche Unterstützung gibt es nicht. Allerdings sollen die Kommunen die Konzepte im Rahmen der Kleinstadt-Labore maßgeblich selbst entwickeln. Die Projektagentur/das Begleitbüro/die fachliche Unterstützung soll lediglich bei der Organisation und Koordination der Projekte unterstützen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern die Projektagentur über ausreichende Kapazitäten verfügt und keine Interessenkonflikte entstehen. Bitte machen Sie dies in der Bewerbung transparent.
Ja, das ist möglich.
Der kommunale Eigenanteil kann durch geldwerte Eigenleistungen erbracht werden, insbesondere durch Personalstunden von Mitarbeitenden der kommunalen Verwaltung, die im Projekt eingesetzt werden. Der Nachweis erfolgt über Stundennachweise mit Tätigkeitsbeschreibung und den üblichen Personalkostensätzen der Kommune. Bitte dokumentieren Sie die erbrachten Stunden fortlaufend und ordnen Sie diese dem Projekt eindeutig zu.
Die reduzierte Eigenanteilsquote von 10 % gilt nicht automatisch. Sie muss im Rahmen der Bewerbung textlich benannt und spätestens im Falle der Auswahl bzw. im Zuwendungsverfahren durch einen entsprechenden Nachweis belegt werden (z. B. Bescheid der Kommunalaufsicht über die Haushaltssicherung). Wenn Sie bereits über einen Nachweis verfügen, laden Sie diesen bitte unter „Anlagen“ im Bewerbungsformular hoch.
Ausgeschlossen sind dauerhafte bauliche Maßnahmen, der Erwerb von Fahrzeugen oder sonstigen Vermögensgegenständen. Zulässig sind hingegen temporäre, reversible Erprobungen wie Pop-up-Nutzungen, temporäre Einbauten oder provisorische Infrastruktur, sofern diese der Konzeptentwicklung dienen.
Es gibt keinen Mindestförderbetrag. Sie können auch eine geringere Summe als 75.000 Euro beantragen und dies bei der Frage „Wie soll das Projekt umgesetzt werden?“ bzw. über den Ausgabenplan erläutern. Die Fördersumme sollte dem Umfang und den Erfordernissen Ihres Vorhabens entsprechen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch Mittelabrufe. Details regelt der Weiterleitungsvertrag.
Die Förderung erfolgt durch einen Weiterleitungsvertrag mit der Stadt Wittenberge.
Die Projekte starten mit dem Abschluss der Weiterleitungsverträge, voraussichtlich Anfang Herbst 2026.
Das abschließende Projektporträt umfasst ca. 2–4 DIN-A4-Seiten. Zusätzlich ist ein interner Abschlussbericht zu erstellen, max. 10 DIN-A4-Seiten zzgl. Anlagen. Eine Vorlage wird den ausgewählten Kommunen zur Verfügung gestellt.
Die genauen Termine werden nach Auswahl der Kommunen in Abstimmung mit den Teilnehmenden festgelegt. Die Erfahrungswerkstätten finden in Präsenz in einer der teilnehmenden Kommunen statt. Für Herbst 2026 ist eine erste Erfahrungswerkstatt als Auftaktveranstaltung geplant.
Die genaue Anzahl hängt von der Qualität der eingegangenen Bewerbungen und der Höhe der beantragten Fördermittel pro Projekt ab. Bei gleichmäßiger Beantragung von Fördermitteln unter den ausgewählten Projekten können insgesamt fünf Kleinstadt Labore im Rahmen des Projektaufrufs 2026 gefördert werden. Weitere Förderrunden sind vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit geplant.
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